Abgeordnetenversammlung & Verbandsleitungskonferenz

Abgeordnetenversammlung (AV)

Die Abgeordnetenversammlung (AV) des STV ist das oberste Gremium im Sinne eines Parlaments und findet einmal jährlich (in der Regel im Oktober) statt. Die AV setzt sich aus den Delegierten der Verbände zusammen. Diesen werden folgende Stimmrechte zugeteilt:

  • Proporzstimmen (total 200 Stimmen) werden aufgrund des Totals ihrer Verbandsbeiträge errechnet.
  • Verbandsstimmen (total 54 Stimmen): Erfordern die Statuten nebst der Mehrheit der Stimmberechtigten (Proporzstimmen) auch eine Mehrheit der Verbände so gilt: Alle Kantonalverbände erhalten je zwei Verbandsstimmen, die Regionalturnverbände sowie der SAT erhalten je eine Verbandsstimme.

Neben den verbandspolitischen Entscheiden stehen Informationen über aktuelle Tätigkeiten und Projekte sowie Ehrungen im Zentrum der AV. Diese ist zudem jeweils auch Anlass für gesellschaftliche und freundschaftliche Kontakte.

AV 2024: Anträge einreichen

Die 39. Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Turnverbandes und darin integriert die Genossenschaftsversammlung der Sportversicherungskasse (SVK) findet am 19./20. Oktober 2024 in Lausanne statt.

Anträge zur Traktandenliste müssen mindestens acht Wochen vor der Abgeordnetenver­sammlung der Geschäftsstelle STV, Postfach, 5001 Aarau, zuhanden des Zentralvor­standes eingereicht werden, andernfalls kann deren Behandlung nur mit einer Zweidrit­telmehrheit der Stimmenden beschlossen werden.

Anträge der Verbände an die AV sowie Vorschläge für die Wahlen in den Zentralvorstand (ZV) und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) müssen dem ZV spätestens acht Wochen vor der AV eingereicht werden (Art. 7.7.2 der STV-Statuten).

Verbandsleitungskonferenz (VLK)

Zweimal jährlich treffen sich die Vertreter*innen der Kantonal- und Fachverbände im Rahmen einer Konferenz (in der Regel Freitagabend und Samstagvormittag) zur Diskussion der aktuellen Verbandsgeschäfte und Strategien. Die Verbandsleitungskonferenz (VLK) kann in eigener Kompetenz über die vorliegenden Jahresrechnungen befinden. Die weiteren Themen werden in der Regel für die Abstimmung an der Abgeordnetenversammlung vorbereitet. Mittels Konsultativabstimmungen kann eine mögliche Mehrheit erahnt werden.

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