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Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Vernehmlassung
Der Schweizerische Turnverband (STV) nimmt die vom Bundesrat gefällten Änderungen der Massnahmen gegen den Anstieg der Corona-Fallzahlen zur Kenntnis. Im Rahmen der Vernehmlassung der neuen Beschlüsse, haben die Sportverbände gemeinsam mit Swiss Olympic vorgängig beim zuständigen Bundesamt für Gesundheit auf die Schwierigkeiten der Umsetzung der vorgeschlagenen Varianten hingewiesen und sich dafür eingesetzt, dass vor allem auch Indoor-Sportarten nach wie vor umsetzbar bleiben.
Der STV ist stets bemüht, die Anliegen seiner Vereine bestmöglich zu vertreten. Getreu unserem Wertversprechen: «Wir ermöglichen schweizweit Sport, Bewegung und Erlebnisse für alle, um Gemeinschaft und Wohlergehen zu schaffen.»
Schutzkonzepte
Der Schweizerische Turnverband wird seine Schutzkonzepte Anfang nächster Woche überarbeiten und allfällige weitere Empfehlungen abgeben.
Wie bisher gilt es neben den Anweisungen des Bundes auch die Vorgaben des jeweiligen Kantons und der jeweiligen Gemeinde zu beachten und einzuhalten.