Die Gymnaestrada-Kommission erhält vom Zentralvorstand des Schweizer Turnverbandes die Aufgabe übertragen, die Schweizer Turndelegation an die Gymnaestrada zu führen. Das «Geschäftsreglement der Gymnaestrada-Kommission 2023, GK.23», regelt die gemeinsamen Zielsetzungen, die Auflagen des Zentralvorstandes STV, die Organisation, die Rechte und Pflichten der GK.23 sowie der Zusammenarbeit zwischen dem Zentralvorstand, der Geschäftsleitung und der Geschäftsstelle des STV mit der GK.23.
Die erweiterte Gymnaestrada-Kommission (E-GK) setzt sich aus der GK.23 sowie den Mitgliedern der entsprechenden Fachgruppen der Ressorts zusammen. Diese übernehmen die operativen Aufgaben der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung für die Teilnahme der Schweizer Turnenden an der Gymnaestrada. Eine enge Zusammenarbeit mit dem STV besteht im Bereich M+K, Finanzen und Sponsoring.
Für die Organisation des Anlasses vor Ort, ist das lokale Organisationskommittee (LOC) verantwortlich. Dieses wiederum erhält den Auftrag vom internationalen Turnverband (FIG) für die Durchführung des Anlasses.