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Das momentan geltende Schweizer Unfallversicherung-Gesetz (UVV) stellt insbesondere für Breitensportvereine eine hohe Hürde dar. Nach diesem muss jeder Sportverein, der mindestens einer Person mehr als 2300 Franken pro Jahr bezahlt, alle Personen, die eine Entschädigung erhalten ‒ und seien es symbolische zehn Franken im Jahr ‒ gegen Berufsunfälle versichern. Dies belastet den Breitensport und die Vereinslandschaft stark. Der finanzielle und administrative Aufwand ist für viele Sportvereine nicht tragbar und gefährdet sie in ihrer Existenz. Der Bundesrat möchte die Breitensportvereine entlasten und hat deshalb Mitte November 2022 eine Änderung der Unfallversicherungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht folgendes vor:
Um die Vereine des Breitensports finanziell zu entlasten, sollen die Vereine von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn die Löhne eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Der Freibetrag entspricht zwei Drittel des Mindestbetrags einer vollen jährlichen AHV-Altersrente – derzeit 9’560 Franken.
Mit der vorgeschlagenen Einkommens-Freigrenze kann nach Einschätzung des Bundesrates eine Mehrheit der ehrenamtlich organisierten Schweizer Breitensportvereine vom Abschluss einer Berufsunfall-Versicherung befreit werden.
Der Schweizerische Turnverband ist sich der Bedeutung seiner Mitgliedervereine und der ehrenamtlichen Tätigkeit bewusst. Deshalb unterstützt er mit seiner Unterschrift die Stellungnahme, die der Sportdachverband Swiss Olympic zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit eingereicht hat. Im Schreiben, welches am Freitag, 24. Februar 2023 überreicht wurde, weisen die unterzeichnenden Verbände unter anderem darauf hin, dass die angestrebte Entlastung von im Breitensport tätigen Sportvereinen durch die Änderungen der UVV nur zu einem Teil gelingen würde.
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