Die Abgeordnetenversammlung (AV) des STV ist das oberste Gremium im Sinne eines Parlaments und findet einmal jährlich (in der Regel im Oktober) statt. Die AV setzt sich aus den Delegierten der Verbände zusammen. Diesen werden folgende Stimmrechte zugeteilt:
- Proporzstimmen (total 200 Stimmen) werden aufgrund des Totals ihrer Verbandsbeiträge errechnet.
- Verbandsstimmen (total 54 Stimmen): Erfordern die Statuten nebst der Mehrheit der Stimmberechtigten (Proporzstimmen) auch eine Mehrheit der Verbände so gilt: Alle Kantonalverbände erhalten je zwei Verbandsstimmen, die Regionalturnverbände sowie der SAT erhalten je eine Verbandsstimme.
Neben den verbandspolitischen Entscheiden stehen Informationen über aktuelle Tätigkeiten und Projekte sowie Ehrungen im Zentrum der AV. Diese ist zudem jeweils auch Anlass für gesellschaftliche und freundschaftliche Kontakte.