Anti-Doping

Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen sowie die Dopingliste sind für alle Swiss Olympic angeschlossenen Verbände verbindlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Entsprechend können diese Sportler*innen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen und allenfalls sanktioniert werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.

Grundlagen

Gemeinsam gegen Doping

Der Schweizerische Turnverband bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingbekämpfung und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit Swiss Sport Integrity. Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athleten und Athletinnen, den Verband sowie das Turnen. Die Führung des Schweizerischen Turnverbandes legt Wert darauf, dass Athlet*innen, Trainer*innen, Teamchef*innen sowie medizinische Betreuungspersonen die Regeln kennen und sich für ein sauberes Turnen einsetzen.

Doping – das ist verboten

Verboten sind nicht nur verbotene Substanzen im Körper, sondern z.B. auch deren Besitz, die Verweigerung einer Kontrolle oder Meldepflichtverstösse.

Mehr zu den zehn konkreten Tatbeständen

Strict Liability – Achtung, die Athletinnen und Athleten tragen die alleinige Verantwortung!

Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingbekämpfung. Sie besagt, dass Sportler*innen alleine dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.

Global DRO – Medikamente immer prüfen

Bevor Athlet*innen Medikamente einnehmen, müssen sie immer überprüfen, ob keine verbotenen Substanzen enthalten sind. Die Medikamentenabfrage Global DRO gibt auf einfache Weise darüber Auskunft – via Swiss Sport Integrity oder als Mobile App.

Supplemente – Achtung Dopingrisiko!

Supplemente und Nahrungsergänzungsmittel können mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein. Sie bergen daher das Risiko eines unbeabsichtigten Dopingverstosses. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist bei der Auswahl der Produkte grosse Vorsicht geboten.

Mehr Informationen zum Dopingrisiko von Supplementen

Dopingkontrollen – so läuft’s!

Dopingkontrollen können jederzeit und überall erfolgen. Es ist die Pflicht der Athlet*innen dem Kontrollaufgebot sowie den Anweisungen des Kontrollpersonals zu folgen.

Details einer Kontrolle

Clean Winner E-Learning

Je höher das Leistungsniveau, desto genauer müssen Sportler*innen und ihre Betreuungspersonen die Anti-Doping-Bestimmungen kennen. Das E-Learning Programm Clean Winner bietet dafür sieben interaktive Module.

Clean Winner absolvieren und Anti-Doping-Zertifikat erlangen!

Die Folgen von Doping – eine Leidensgeschichte!

Persönliche Erfahrungsberichte von überführten Dopingsünder*innen bestätigen, dass sich das Betrügen langfristig nicht lohnt.

Tyler Hamilton erzählt seine Geschichte in drei Videobotschaften inklusive Tipps für Athlet*innen und Eltern.

Einführung des ATZ-Pool

Eine wichtige Neuerung in den Ausführungsbestimmungen zu «Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken» (ATZ) ist die Einführung des sogenannten ATZ-Pools. Der ATZ-Pool definiert, wer grundsätzlich vorgängig, d.h. vor dem Therapiestart, über eine gültige ATZ verfügen muss. Athletinnen und Athleten, die dem ATZ-Pool angehören und somit als National-Level-Athlet*innen gelten, sind verpflichtet einen vorgängigen ATZ-Antrag bei Antidoping Schweiz zu stellen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bearbeitungszeit mit rund zwei Arbeitstagen angegeben ist.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema

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