Kann man auf die Berichte verzichten, oder muss ein Verein sie schreiben? Ob auf die Berichte verzichtet werden kann, muss in den Statuten nachgelesen werden. Ist in den Statuten verankert, dass ein Traktandum der General-/Mitgliederversammlung über Jahresberichte stattfinden soll, dann muss dieses behandelt werden.
Mit dem Jahresbericht informiert der Verein alle Vereinsmitglieder über die Tätigkeit der Gremien des abgelaufenen Jahres. So kann es ein Jahresbericht der Aktivriege, Jugendriege und/oder aus dem Vorstand über nicht sportliche Anlässe geben usw. Darin blickt man auf die wichtigen Ereignisse des Vereinsjahres zurück und zeigt auch die Entwicklungen der Riege oder des Vereins auf. Dies ist vorallem dann wichtig, wenn der Verein eine gewisse Anzahl an Ehrenmitglieder aufweist und/oder auch solche Mitglieder inne hat, welche nicht (mehr) regelmässig am Vereinsbetrieb teilnehmen.
Viele Vereine senden die Jahresberichte mit der GV-Einladung mit. Damit erspart man sich ein langes Vorlesen und kann die Zeit für eine Video-Sequenz mit Bildern oder Videobeiträgen an der Versammlung zur Auflockerung nutzen.
Vergesst aber trotzdem nicht, über die Jahresberichte abzustimmen und diese zu genehmigen, wenn es in den Statuten vorgesehen ist.