– Anzeige –
Ein erfolgreicher Schweizer Sport braucht eine starke finanzielle Basis. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Lotteriegelder, die via Swiss Olympic an die Sportverbände fliessen. Seit letztem Jahr ist die Stiftung Sportförderung Schweiz für die Verteilung dieser Gelder zuständig, und die Stiftung kann dieses Jahr erneut einen Rekordbeitrag an den Dachverband des Schweizer Sports überweisen. Im Rahmen der 28. Versammlung des Sportparlaments am Freitag durfte Swiss Olympic von der Sportförderung Schweiz einen Check in der Höhe von CHF 64'872'300 entgegennehmen, das sind über fünf Millionen mehr gegenüber 2023. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Basisbetrag in der Höhe von CHF 52,8 Millionen sowie einem Beitrag für spezielle Förderbereiche. Während der Basisbeitrag für Swiss Olympic über einen Zeitraum von vier Jahren unverändert bleibt, hängt der Beitrag für spezielle Förderbereiche vom jährlichen Gewinnergebnis der Lotteriegesellschaften ab und kann entsprechend von Jahr zu Jahr variieren. Der Beitrag wird projektbezogen eingesetzt und ist für Swiss Olympic auf max. 13,2 Mio. Franken pro Jahr begrenzt – in diesem Jahr sind es rund 12 Millionen.
Paolo Beltraminelli, der Präsident der Stiftung Sportförderung Schweiz, sowie Jean-René Fournier, Präsident der Loterie Romande, überreichten den symbolischen Rekordcheck an Jürg Stahl, abtretender Präsident von Swiss Olympic, und seine Nachfolgerin, die unmittelbar zuvor neugewählte Präsidentin Ruth Metzler-Arnold. «Dem Schweizer Sport auch im zweiten Jahr des Bestehens unserer Stiftung einen Rekordbeitrag entrichten zu können, freut uns sehr und zeigt, dass wir alle auf dem richtigen Weg sind», sagte Paolo Beltraminelli vor den Delegierten. Jürg Stahl bedankte sich für die Unterstützung, die für die Weiterentwicklung des Schweizer Sports essenziell sei. «Die Ansprüche an den Sport steigen stets, sei es in Form von Medaillen oder auf gesellschaftspolitischer Ebene», sagte Stahl. «Deshalb ist dieses Geld Gold wert, der Stiftung Sportförderung Schweiz und sämtlichen Förderern gebührt dafür unser grosser Dank.»
Neben Swiss Olympic unterstützt die Stiftung zudem den Schweizer Fussballverband SFV und die Swiss Ice Hockey Federation mit total rund 7,2 Mio. Franken aus dem Basisbeitrag.
Budget 2025 genehmigt
An der Versammlung des Sportparlamentsgenehmigten die Delegierten ausserdem das Budget 2025 von Swiss Olympic, das bei einem Gesamtertrag von 124,2 Millionen Franken mit einem Defizit von 987'000 Franken rechnet. Dieses resultiert vor allem aus zusätzlichen Investitionen im Rahmen von strategischen Innovationsprojekten – für eine starke Zukunft des Schweizer Sports. Von den budgetierten Einnahmen fliessen 90 Mio. direkt an die Mitgliedsverbände, knapp 10 Mio. an die Sporthilfe, 3,4 Mio. an Swiss Sport Integrity (SSI) und 750'000 Franken an die Stiftung Schweizer Sportgericht.
Sportgericht und Swiss Sport Integrity: Stiftungsräte bestätigt, Ethik-Statut angepasst
Im Übrigen wurde der Stiftungsrat von Swiss Sport Integrity von den Delegierten für die neue Amtsperiode einstimmig wiedergewählt. Der Stiftungsrat setzt sich weiterhin wie folgt zusammen: Ulrich Kurmann, Präsident, Emanuela Dr. Felley-Bosco, Vize-Präsidentin, Dr. Katharina Albertin, Barbara Lustenberger, Walter Mengisen, Pascal Oswald, Marc Schneeberger und Prof. Dr. Bernard Schumacher.
Auch beim Stiftungsrat des Schweizer Sportgerichts standen Wahlen an. Präsidentin Raphaelle Favre Schnyder wurde ebenso im Amt bestätigt wie die Mitglieder Nina Bischoff, Philippe Frésard, Moritz Jäggi und Marion Thalmann. Neu gewählt wurde Antonio Rigozzi.
Für beide, SSI und Sportgericht, gilt als juristische Grundlage das Ethikstatut und das Dopingstatut. Die Delegierten haben im Sportparlament Anträge zur Anpassung des Statuts genehmigt. Das Doping-Statut wurde aufgrund neuer Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur sowie der Ablösung der bisherigen Disziplinarkammer durch die Stiftung Schweizer Sportgericht angepasst. Beim Ethik-Statut galt es unter anderem, die Erfahrungen seit der Einführung der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport einzuarbeiten und die Konformität mit der Sportförderungsverordnung des Bundes sicherzustellen. Neu ist es in jedem Stadium eines Verfahrens möglich, Dispute durch Einigungsversuche beizulegen. Das soll dazu beitragen, die Verfahrensdauer zu verkürzen und das Sportgericht zu entlasten.