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Einschneidende Massnahmen für den Turnsport

  • 29. Oktober 2020

Turnvereine in der ganzen Schweiz stehen nach dem gestrigen Entscheid des Bundesrates vor grossen Herausforderungen. Der Schweizerische Turnverband (STV) hat seine Schutzkonzepte an die neuen Massnahmen angepasst. Der STV freut sich, dass unter gewissen Auflagen weiterhin Sport betrieben werden kann und dass insbesondere Kinder und Jugendliche von Einschränkungen ausgenommen sind. Der STV appelliert an die Kantone, Gemeinden und Betreiber der Sportinfrastrukturen, dass sie die Turnhallen und Sportanlagen offen halten, damit die erlaubten Trainings weiter angeboten werden können.

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere nationale Massnahmen beschlossen um die Corona-Pandemie einzudämmen. Diese Einschränkungen haben auch einschneidende Auswirkungen auf den Turnsport. So sind Kontaktsportarten generell verboten und weitere sportliche Aktivitäten auf 15 Personen begrenzt. Ausgenommen sind Trainings von unter 16-Jährigen.

Der STV hat seine Schutzkonzepte entsprechend überarbeitet. Vereinfacht gelten für die einzelnen Altersbereiche folgende Regelungen:

  • Turnen Erwachsene: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
  • Muki-Turnen: Es darf eine Leiterin / ein Leiter die Muki-Lektion mit 14 erwachsenen Personen und jeweils deren Kindern unterrichten, sofern alle Erwachsenen eine Maske tragen.
  • Kinderturnen sowie Jugend- und Mädchenriege: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Wettkämpfen im Breitensport – ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Gemischte Altersgruppen: Sollten Vereine Trainings mit gemischten Altersgruppen (über und unter 16-jährige TeilnehmerInnen) ausüben, so ist auch hier die Gruppengrösse auf 15 Personen (inkl. Leiterperson) beschränkt.
  • Profisport: Im professionellen Bereich von Sport sind Trainings und Wettkämpfe zulässig.

Genauere Detailinformationen und die weiterhin gültigen Auflagen sind im jeweiligen Schutzkonzept zu finden.

Die STV-Vereine werden ermuntert, insbesondere das Angebot ihrer Kinder- und Jugendabteilungen nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und diese an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Kantonale und lokale Auflagen
Die Kantone haben das Recht, die Massnahmen des Bundes zu verschärfen. Wir bitten die Corona-Beauftragten Personen der Vereine, die Seiten der Kantone zu konsultieren und ihre Trainings unter Einhaltung der kantonalen Auflagen zu gestalten. Des Weiteren wird empfohlen, in regelmässigem Kontakt mit den Gemeinden rsp. mit den Betreibern der Turnhallen und Sportanlagen zu stehen.

Appell an die Kommunalbehörden
Der STV hat seine Schutzkonzepte mit grösster Sorgfalt an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und appelliert dringlich an die lokalen Behörden, ihre Infrastrukturen – unter den entsprechenden Auflagen – für Trainingszwecke zur Verfügung zu stellen.

Informationen zu einzelnen Sportarten und Events
Der Entscheid des Bundesrates hat auch Auswirkungen auf diverse Sportarten und Events des STV:

  • Korbball: Aufgrund der neuen Restriktionen, der Anzahl zurückgezogener Mannschaften sowie in Abstimmung mit den beiden Cup-Verantwortlichen wurde entschieden, den Cup-Betrieb bis mindestens Ende November zu unterbrechen.
  • Faustball: Der Zentralvorstand von Swiss Faustball sagt die aktuelle Hallenmeisterschaft in der geplanten Form ab.
  • Eine mögliche Durchführung der Schweizer Meisterschaften im Kunstturnen vom 14. November 2020 in Schaffhausen wird aktuell geprüft. Mit Sicherheit kann der Programmteil der Amateure leider nicht stattfinden.

Bereich Ausbildung
Das vielseitige Angebot an STV-Ausbildungen wird bis zum 31.12.2020 grösstenteils ausgesetzt. Nicht betroffen davon sind Ausbildungen im Bereich Vereinsmanagement. Diese finden jeweils Online statt. Die Verlegung von weiteren Ausbildungsangeboten ins Internet wird momentan geprüft.

Appell an die Solidarität
Der STV appelliert an sämtliche Turnerinnen und Turner, die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Corona-Virus zu unterstützen. Nur so kommen wir dem Ziel einer gewissen Normalität für das Turnjahr 2021 wieder etwas näher. Der STV prüft laufend und mit Hochdruck, wie im kommenden Jahr die entsprechenden Wettkämpfe wieder durchgeführt werden können.

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