Revidiertes Doping-Statut angenommen
Das Sportparlament verabschiedete im Rahmen seiner Versammlung das revidierte Doping-Statut. Es ersetzt dasjenige von 2009 und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Neu beinhaltet die Sanktion für den ersten, absichtlichen Doping-Verstoss in der Regel eine Sperre von vier statt zwei Jahren. Ausserdem verjährt ein Doping-Vergehen neu erst nach zehn statt nach acht Jahren. Somit können beispielsweise eingefrorene Doping-Proben bis zu zehn Jahre später erneut analysiert werden. Das neue Doping-Statut von Swiss Olympic verpflichtet zudem die Mitgliedverbände dazu, Dopingprävention nach Absprache und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Antidoping Schweiz zu betreiben.
Marc Schneeberger vertritt Athleten im Exekutivrat
Anlässlich der 18. Versammlung des Sportparlaments fanden diverse Wahlen statt. Marc Schneeberger (Leichtathletik, TV Kallnach) vertritt im Exekutivrat von Swiss Olympic neu die Belange der Athleten. Der Sprinter und Olympiateilnehmer von Peking 2008 ersetzt den zurückgetretenen Thomas Lambert (Skiakrobatik, drei Olympia-Teilnahmen). In der Disziplinarkammer für Dopingfälle wählten die Delegierten der Mitgliedverbände den bisherigen Vize-Präsidenten Carl Gustav Mez zum neuen Präsidenten und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Martin Sterchi. Der komplette Stiftungsrat von Antidoping Schweiz um Präsidentin Corinne Schmidhauser wurde zudem für zwei Jahre wiedergewählt.
PD Swiss Olympic/fri.