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Grundsätzlich unterstützt der Schweizerische Turnverband (STV) das Anliegen des Bundes die Sportförderungsverordnung (SpoFöV, s. Infobox) zu überarbeiten. Um den Sport und somit die Athletinnen und Athleten besser zu schützen, will der STV hier eine Vorbildfunktion ausüben und Verantwortung übernehmen. Mit der Umsetzung des Ethik-Status und mitunter mit der Revision der Sportförderungsverordnung geht die Schweiz einen fortschrittlichen Weg für einen sicheren und sauberen Sport und wird auch international zum Vorbild.
Die neue Verordnung muss aber zwingend dem Alltag der Vereine, welche ehrenamtlich geführt werden, Rechnung tragen und darf diese nicht überfordern.
Die überarbeitete Verordnung muss das Ehrenamt stärken und darum braucht es eine Differenzierung zwischen professionell geführten Verbänden und den ehrenamtlich geführten Vereinen.
Darum geht es:
Der Bundesrat will die ethischen Grundsätze im Sport auf eine rechtsverbindliche Basis stellen, damit er finanzielle Kürzungen durchsetzen kann, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden.
Konkret heisst das, dass der Bundesrat die nationale Meldestelle des Schweizer Sports sowie die Konkretisierung der Ethik-Charta und deren Umsetzung durch Sportverbände und -vereine in der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) verbindlich festschreiben will. Zudem will der Bundesrat Swiss Olympic verpflichten, den Sportverbänden und -vereinen Bestimmungen über die gute Verwaltungsführung («good governance») vorzuschreiben, wenn sie Finanzhilfen des Bundes erhalten wollen.