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Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden (👉 Medienmitteilung BAG).
Der Schweizerische Turnverband wird seine Schutzkonzepte Anfang nächster Woche überarbeiten und allfällige weitere Empfehlungen abgeben.
Wie bisher gilt es neben den Anweisungen des Bundes auch die Vorgaben des jeweiligen Kantons und der jeweiligen Gemeinde zu beachten und einzuhalten.