Hintergrund-Informationen zur Medien-Berichterstattung vom 8. und 9. Oktober 2023 in der Sportart Rhythmische Gymnastik

  • 8. Oktober 2023

  • STV

  • NZZ

Am 8. und 9. Oktober 2023 wurde von der NZZ am Sonntag ein Bericht über zwei Athletinnen der Sportart Rhythmische Gymnastik publiziert. Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen zu den Themen Ethik und Integrity sowie zur Organisation in der Sportart Rhythmische Gymnastik.

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Allgemeine Informationen zu den Themen Ethik und Integrity

Werteversprechen des STV

Gemäss seinem Werteversprechen «Wir ermöglichen schweizweit Sport, Bewegung und Erlebnisse für alle, um Gemeinschaft und Wohlergehen zu schaffen.» steht der Schweizerische Turnverband (STV) für Respekt und einen ethisch korrekten Turnsport. Der STV setzt sich ein für den Schutz der physischen und psychischen Integrität und für eine gesunde, persönliche Entwicklung seiner Turnerinnen und Turner.

Untersuchungen Rudin Cantieni, Pachmann und der Ethikkommission des STV

In den Jahren 2020 und 2021 gab es mehrere, sehr umfangreiche Untersuchungen im Umfeld des STV und seiner Sportarten. Diese wurden durch externe Anwaltskanzleien (Rudin Cantieni im Auftrag des VBS (alle Turnsportarten) und Pachmann im Auftrag des STV (Rhythmische Gymnastik) sowie durch die STV-Ethikkommission (Kunstturnen, Trampolin) durchgeführt. Diese Untersuchungen gaben dem STV eine umfassende und unabhängige Beurteilung seines Handels in der Vergangenheit sowie eine Vielfalt von Handlungsempfehlungen für die Zukunft des Turnens in der Schweiz. 

Der STV arbeitet seither mit Hochdruck daran, diese Empfehlungen schrittweise umzusetzen. Stets mit dem Ziel, seinen Turnerinnen und Turnern ein Umfeld zu ermöglichen, das die Athletinnen und Athleten sowie deren Wohl und persönliche Entwicklung ins Zentrum stellt. Mit der Umsetzung der Empfehlungen hat der STV einen Kulturwandel eingeläutet. Dieser Wandel stellt einen Prozess dar, welcher sehr umfangreich ist und Zeit benötigt. Auch wird der Prozess mit der Umsetzung der Empfehlungen nicht abgeschlossen sein, sondern er wird darüber hinaus auf die stetige Mitarbeit in diesen Themen durch alle beteiligten Personen und Organisation im Turnen in der Schweiz angewiesen sein.

Ethikkommission und Bereich «Ethik & Recht» des STV

Anfang des Jahres 2021 - noch vor der Gründung von Swiss Sport Integrity - nahm die verbandseigene Ethikkommission ihre Arbeit auf. Ende 2021 wurde innerhalb der Geschäftsstelle des STV neu der Bereich Ethik & Recht geschaffen. Mit diesen beiden Kompetenzzentren stärkt der STV seine Präventionsarbeit, bietet Beratungen an und ermöglicht die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie die Entwicklung weiterer Massnahmen, um für gute Rahmenbedingungen und eine gute Atmosphäre in den Hallen und auf Sportplätzen zu sorgen. Zudem unterstreicht er damit den Anspruch, in Zukunft eine führende Rolle im Schweizer Sport in dieser wichtigen Thematik zu übernehmen.

Aktive Mitarbeit im Schweizer Sport und im internationalen Turnsport

Darüber hinaus hat sich der STV zum Ziel gesetzt, sich aktiv einzubringen und mitzuarbeiten, wenn es darum geht, neue Standards für den Schweizer Sport und für die internationale Turnfamilie zu definieren. So arbeitet der STV eng mit Turnverbänden anderer Nationen zusammen und hat unter anderem auch Einsitz genommen in der Begleitgruppe des Projektes «Ethik im Sport» des BASPO und von Swiss Olympic.

Unterstützung für die Schaffung von Swiss Sport Integrity (SSI)

Der STV hat die Schaffung einer unabhängigen, nationalen Melde- und Untersuchungsstelle für den Schweizer Sport befürwortet und unterstützt. Die zentrale Meldestelle und das übergeordnete Ethik-Statut sind ein wichtiges Zeichen für den gesamten Schweizer Sport und verstärken den Schutz - nicht nur von Athletinnen und Athleten, sondern auch von Trainerinnen und Trainern sowie Funktionären und Funktionärinnen. Gleichzeitig zeigt die vorliegende Thematik, wie komplex Untersuchungen sind.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Turnen, dezentrale Strukturen in der Rhythmischen Gymnastik

Als Nationaler Dachverband hat der STV eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

  • Aus- und Weiterbildung von Leitenden, Richter*innen und Funktionär*innen, mit dem Ziel seine rund 3000 Turnvereine zu unterstützen und weiterzuentwickeln.  
  • Bei der Ausbildung von Leitenden erfolgt die Ausbildung in engem Zusammenspiel mit Jugend+Sport, Erwachsenensport esa und der Trainerbildung Schweiz. 
  • Der STV verantwortet den Betrieb der nationalen Kader in den Sportarten Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik (RG) und Trampolin.
  • In der Rhythmischen Gymnastik und im Trampolin trainieren alle Kaderathlet*innen dezentral in Regionalen Leistungszentren (RLZ). Diese werden durch kantonale Turnverbände oder regionale Trägerschaften betrieben. Die RLZ sind u.a. verantwortlich für das Bereitstellen der Infrastruktur, die Anstellung von Trainer*innen und die Umsetzung ethischer Standards im Trainingsbetrieb. Der STV unterstützt die RLZ dabei mit entsprechenden Unterstützungsbeiträgen. 
  • Nur in der Sportart Kunstturnen betreibt der STV ein eigenes, nationales Verbandszentrum für die Nationalkaderathlet*innen. 
  • Der grösste Aufgabenbereich des STV betrifft jedoch das Sicherstellen der Durchführung von Wettkämpfen und Anlässen sowie die Ausbildung im Bereich Breitensport, in welchem die grosse Mehrheit der STV-Mitglieder zu Hause ist.  
  • Im Austausch mit der verbandseigenen Ethikkommission unterstützt und berät der STV weiter bei der Umsetzung der Vorgaben des Ethik-Statuts. Er setzt sich zudem für Angebote in der Prävention und der Ausbildung in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem BASPO ein. 
  • Der STV ist zuständig für die Finanzierung des Verbandes sowie den Einsatz und die Verteilung von Fördergeldern. 
  • Übergeordnet zeichnet sich der STV verantwortlich für eine Good Governance im Schweizer Turnsport.

Informationen zur Organisation in der Rhythmischen Gymnastik

Organisation
Bis 2020 fokussierte sich der STV in der Rhythmischen Gymnastik auf Stufe Nationalkader ausschliesslich auf die Gruppe. Diese trainierte dazumal zentralisiert im nationalen Verbandszentrum in Magglingen.

2021 wurde die Nationalkadergruppe aufgelöst und der Betrieb der Rhythmischen Gymnastik im nationalen Verbandszentrum eingestellt, um die Rhythmische Gymnastik von Grund auf neu aufbauen und den Athletenweg in der Basis stärken zu können.

Seither wird diese Sportart in der Schweiz komplett dezentral in den regionalen und kantonalen Trainingszentren sowie in den Vereinen ausgeübt und dort durch den STV gefördert und finanziell unterstützt.

Ab 2021 ermöglichte es der STV, dass Einzelgymnastinnen erstmals nach 20 Jahren wieder an internationalen Titelkämpfen teilnehmen und Mitglied des Nationalkaders werden können. Wie schon zuvor erfolgte das Training der Einzelgymnastinnen weiterhin dezentral unter der Verantwortung der Regionalen Leistungszentren.

Diese regionalen Strukturen müssen sich jetzt entwickeln. Der STV unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten.

STV-Strategie
Die Erkenntnisse und Lehren aus dem Bericht Pachmann flossen unter anderem direkt in die Erarbeitung der neuen Verbandsstrategie und der neuen Sportförderkonzepte ein. Zwei der sieben Handlungsfelder der neuen Strategie, deren Genehmigung am 22. Oktober an der Abgeordnetenversammlung auf der Tagesordnung steht und die daraufhin am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, widmen sich dem «Schweizer Weg» (u.a. Leistung nur bei entsprechender Gesundheit) und der Infrastruktur (Förderung lokaler Infrastrukturen).

Spitzensportförderkonzepte
Die Spitzensportförderkonzepte, von denen gewisse Aspekte auch zur Vernehmlassung in die Regionen gehen, werden ebenfalls auf den 1. Januar 2024 hin implementiert und definieren, wie die Olympischen Turnsportarten in der Schweiz künftig gefördert und entwickelt werden. Das betrifft unter anderem Kaderstrukturen, die Regionenförderung, den Athleten- und Trainerweg. Die Spitzensportförderkonzepte werden in diesen Bereichen Kriterien und Vorgaben enthalten, welche durch die verschiedenen Trainingszentren umgesetzt werden müssen und welche in Zukunft direkten Einfluss auf die Einstufung der Trainingszentren haben. Der STV wird die Zentren bei der Umsetzung beraten und unterstützen.

Unterböden
Die Problematik, dass Training ohne Unterboden das Verletzungsrisiko erhöhen kann, ist nicht neu und ist beim STV bereits seit mehreren Jahren Thema. Der STV ist hier auch auf Eigeninitiative und Anstrengungen in den Regionen angewiesen. Die finanziellen Mittel, die der STV den regionalen Leistungszentren zur Verfügung stellt, könnten auch für die Integration solcher speziellen Unterböden eingesetzt werden.

Im RLZ Zürich und im RLZ Ostschweiz gibt es bestehende Hallenprojekte, welche mit eigenen Unterböden planen und voraussichtlich die Vorgaben des STV im Bereich der Infrastruktur erfüllen würden.

Der Unterboden, welcher früher im Verbandszentrum in Magglingen im Einsatz war, kann zudem seit 2021 von allen Trainingszentren aus der ganzen Schweiz gemietet werden.

Werte und Prävention
Präventiv führt der STV bei der Rekrutierung von neuen Trainerinnen und Trainern standardmässig Background-Checks durch. Zudem ist es dem STV wichtig, regelmässig Wissen im Bereich Werte und Prävention zu vermitteln. So wurde der Einführungskurs für ausländische Trainerinnen inhaltlich um einen umfassenden Themenblock «Ethik» erweitert, in sämtlichen J+S Ausbildungsgefässen wird ebenfalls sensibilisiert. Auch das J+S Manual ist derzeit in Überarbeitung. Weiter wurden auch Gymnastinnen geschult, damit sie Grenzverletzungen besser erkennen und damit sie wissen, wohin sie sich diesfalls wenden können. Die neuen Förderkonzepte sollen die Regionen dazu motivieren, in eine ähnliche Richtung zu denken.

Zum Schutz der Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer hat der STV zudem neue Medienrichtlinien formuliert. Diese werden an Events und Wettkämpfen vom STV umgesetzt und dienen als Grundlage der Akkreditierungsvoraussetzungen. Im Rahmen dieser Medienrichtlinien hat der STV zudem ein Foto-Manual mit Vorgaben für die Produktion und Verwendung von heiklen Fotografien herausgegeben, das auch international auf grosse Akzeptanz stösst und die Athletinnen und Athleten vor der Veröffentlichung anzüglicher oder anderweitig ethisch heikler Bilder schützen soll.

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