Interventionsschema

Meldepflicht – Vorgehen bei Verdacht auf eine Verletzung der Integrität

  • 5. Mai 2022

  • Naomi Kempter

  • emerald_media

Mit der Unterstellung unter das Ethik-Statut sind alle Personen mit einer Garantenstellung (d.h. Präsident*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc.) dazu verpflichtet, beobachtete Vorfälle oder den Verdacht auf einen Ethik-Verstoss zu melden. In solchen Fällen besteht folglich eine Meldepflicht. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass auch missbräuchliche Meldungen, d.h. wissentlich falsche oder offensichtlich unbegründete Meldungen zum Nachteil einer anderen Person sanktioniert werden können.

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Das nachfolgende Interventionsschema soll die entsprechenden Abläufe und Prozesse klar und verständlich aufzeigen können. Beim STV sind neben der Nationalen Meldestelle Swiss Sport Integrity, welche grundsätzlich ebenfalls für Beratungen zur Verfügung steht, die Ethikkommission STV und die Stabsstelle Ethik & Recht zu erwähnen.

Interventionsschema
Interventionsschema

Die Ethikkommission STV, welche bis Ende 2021 als Meldestelle agierte, steht im Rahmen von Beratungen oder auch Abklärungen von Background-Check als unabhängiges Gremium mit Fachkompetenz zur VerfĂĽgung.

Die Stabsstelle Ethik & Recht ist vor allem fĂĽr die operative Umsetzung im Bereich Ethik zuständig. Sie hat Aufgaben in den Bereichen Prävention, Intervention, Beratung und Entwicklung. Unter anderem leitet und begleitet sie Projekte in diesen Bereichen. Im Ethik-Kontext koordiniert sie die Zusammenarbeit mit Partnern wie beispielsweise dem BASPO oder Swiss Olympic, aber auch mit Mitgliederverbänden oder einzelnen Abteilungen. Bei Fragen oder Unklarheiten (auch zu den Zuständigkeiten) kann die Stabsstelle Ethik & Recht jederzeit ohne weiteres kontaktiert werden. Wir helfen oder verweisen gerne weiter.

Sofern ein festgestelltes Fehlverhalten der Meldestelle Swiss Sport Integrity gemeldet wird, erfolgt eine erste VorprĂĽfung. Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung folgt ein «normales» Strafverfahren, welches mit einer Anzeige ausgelöst wird. Während einem laufenden Strafverfahren kann das Verfahren bei Swiss Sport Integrity sistiert werden, sofern dies als angebracht erachtet wird. Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen das Ethik-Statut wird bei Swiss Sport Integrity ein Verfahren eröffnet und eine Untersuchung eingeleitet. Die Verfahrensbeteiligten selbst sowie die Sportorganisationen, denen sie angehören werden ĂĽber die Eröffnung des Verfahrens informiert. Die Untersuchung wird mit einem Schlussbericht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit Anträgen der Disziplinarkammer des Schweizer Sports ĂĽbergeben. Die Disziplinarkammer entscheidet anschliessend ĂĽber allfällige Sanktionen. 

Interventionsschema

Vorgehen bei Verdacht auf eine Verletzung der Integrität innerhalb des Vereins:

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