Soziale Medien – was gibt es zu beachten?

  • 16. Mai 2023

  • Naomi Kempter

  • Adobe Stock

«Social Media» sind ein ständiger Begleiter von uns allen, ob als Athletin, Athlet, Trainerin, Trainer, Eltern oder in einer Funktion im Verein - wir alle sind tagtäglich damit konfrontiert. Neben grossen Chancen bringt die Welt der sozialen Medien aber auch gewisse Herausforderungen mit sich. Infolgedessen hat der STV ein Merkblatt erarbeitet, welches einige der Chancen und Herausforderungen verdeutlichen soll. Zudem soll das Merkblatt auch einen Überblick über Rechte und Pflichten im Umgang mit «Social Media» geben.

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Soziale Medien nehmen in unserem Leben einen immer grösseren Platz ein. Es ist deshalb wichtig, dass sich Athletinnen und Athleten konkrete Ziele setzen, was sie mit den «Social Media» erreichen möchten. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Inhalte, die auf den sozialen Medien gepostet werden, für viele Leute sichtbar sind. Zum Teil schwierig abschätzbar ist, was gepostete Inhalte für Reaktionen auslösen, da immer auch Raum für Missverständnisse besteht. Sportlerinnen und Sportler haben eine Vorbildfunktion inne. Bevor etwas gepostet wird, sollten sich Athletinnen und Athleten deshalb gut überlegen, wie dadurch Karriere und Image beeinflusst werden können. Die grosse Reichweite von «Social Media» bringt für Athletinnen und Athleten die Möglichkeit mit sich, wertvolle Botschafterinnen und Botschafter zu sein und sich möglichen Sponsoren zu zeigen. Dabei ist wichtig, dass die olympischen Werte Respekt, Freundschaft und Höchstleistung auch online gelebt werden und man sich selbst treu bleibt.

Athletinnen und Athleten haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob Foto- und Videoaufnahmen von ihnen veröffentlicht werden dürfen. Mittels einer Einverständniserklärung können Vereine sicherstellen, dass nur Foto- und Videoaufnahmen von denjenigen gepostet werden, die auch ihr Einverständnis dafür abgegeben haben. Falls trotzdem aus Versehen ohne Einverständnis eine Aufnahme gepostet wurde, muss diese nach Anfrage wieder von den sozialen Medien gelöscht werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch nochmals auf das Fotomanual hinweisen, das bei Foto- und Videoaufnahmen zu beachten ist. Ethisch heikle Aufnahmen sollten nach Möglichkeit nicht veröffentlicht werden. Zudem ist wichtig, dass bei Weitergabe von Foto- und Videoaufnahmen das Einverständnis des Urhebenden vorliegt und der entsprechende Name bei der Veröffentlichung erwähnt wird.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen und zielgruppenorientierte Hinweise findest du gleich im Merkblatt «Social Media» sowie im Webinput vom 26. Juni 2023.

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